Rechtsprechung
   LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24827
LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05 (https://dejure.org/2005,24827)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 O 9/05 (https://dejure.org/2005,24827)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 O 9/05 (https://dejure.org/2005,24827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Trennungsprinzip, Haftpflichtverhältnis, Deckungsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AHB §§ 1, 3 Abs. 3
    Trennungsprinzip, Haftpflichtverhältnis, Deckungsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsprinzip bei Haftpflichtversicherungen; Klärung der Begründetheit des Anspruchs eines Geschädigten im Versicherungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1967 - II ZR 217/64

    Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung für

    Auszug aus LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
    Die von diesem Grundsatz vorzunehmenden Ausnahmen, die dann eingreifen, wenn es um Tatsachen geht, die für den zeitlichen, räumlichen und sachlichen Umfang des versicherten Risikos sowie für Ausschlüsse bedeutsam sind (vgl. BGH Versicherungsrecht 1967, 769) spielen in vorliegendem Rechtsstreit ersichtlich keine Rolle.
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04

    Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im

    Auszug aus LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
    Ob der Versicherer dafür eintrittspflichtig ist, wird im Deckungsprozess geklärt (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH vom 28.09.2005 - IV ZR 255/04).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04

    Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess;

    Auszug aus LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
    Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtfrage im Haftpflichtprozess einerseits und der Deckungslage im Deckungsprozess andererseits führt grundsätzlich dazu, dass im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden kann, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 907).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht