Rechtsprechung
LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Trennungsprinzip, Haftpflichtverhältnis, Deckungsverhältnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AHB §§ 1, 3 Abs. 3
Trennungsprinzip, Haftpflichtverhältnis, Deckungsverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trennungsprinzip bei Haftpflichtversicherungen; Klärung der Begründetheit des Anspruchs eines Geschädigten im Versicherungsschutzprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
- OLG Hamm, 21.03.2007 - 20 U 29/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1967 - II ZR 217/64
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung für …
Auszug aus LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
Die von diesem Grundsatz vorzunehmenden Ausnahmen, die dann eingreifen, wenn es um Tatsachen geht, die für den zeitlichen, räumlichen und sachlichen Umfang des versicherten Risikos sowie für Ausschlüsse bedeutsam sind (vgl. BGH Versicherungsrecht 1967, 769) spielen in vorliegendem Rechtsstreit ersichtlich keine Rolle. - BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04
Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im …
Auszug aus LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
Ob der Versicherer dafür eintrittspflichtig ist, wird im Deckungsprozess geklärt (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH vom 28.09.2005 - IV ZR 255/04). - OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess; …
Auszug aus LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05
Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtfrage im Haftpflichtprozess einerseits und der Deckungslage im Deckungsprozess andererseits führt grundsätzlich dazu, dass im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden kann, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 907).